Um sich in einer akuten Pflegesituation von der Arbeit freistellen zu lassen und Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:
- Sie teilen Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Auf Verlangen legen Sie dem Arbeitgeber das ärztliche Attest über die zu erwartende Pflegebedürftigkeit des Familienmitglieds vor.
- Wenn Sie vom Arbeitgeber während der Auszeit kein Entgelt erhalten, können Sie Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Familienmitglieds beantragen.
- Den Antrag auf Pflegeunterstützung können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
-
Mit Ihrem Antrag reichen Sie ein:
- das ärztliche Attest über die zu erwartende Pflegebedürftigkeit des Familienmitglieds
- Entgeltbescheinigung des Arbeitsgebers
- Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und
- überweist Ihnen Ihr Pflegeunterstützungsgeld.
Um für die Pflegezeit Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:
- Sie beanspruchen gegenüber Ihrem Arbeitgeber Pflegezeit.
- Sie beantragen den Beitragszuschuss bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Familienmitglieds.
- Den Antrag auf Beitragszuschuss bei Pflegezeit können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
- Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und
-
überweist Ihnen den Beitragszuschuss.