Den Antrag auf Kombinationsleistung können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
-
Berechnen Sie den Anteil der Pflegesachleistung am monatlichen Höchstbetrag, der Ihnen entsprechend Ihres Pflegegrades für Pflegesachleistungen zusteht.
- Betragen die monatlichen Kosten der Pflegesachleistung beispielsweise 70 Prozent des Höchstbetrages, erhalten Sie noch 30 Prozent des Pflegegeldes.
- Reichen Sie den Antrag auf Kombinationsleistung bei Ihrer Pflegekasse ein. Wenn Sie dazu selbst nicht in der Lage sind, können Sie schriftlich jemanden bevollmächtigen.
- Wurde bei Ihnen noch kein Pflegegrad im Umfang von mindestens 2 festgestellt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterdienste mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit im Umfang von mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
- Die Pflegekasse wertet das Gutachten aus, prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Ihre Pflegekasse kann Ihnen eine Liste der zugelassenen Pflegedienste geben, auf der Sie die Leistungen und Preise vergleichen können.
-
Ihre Pflegekasse rechnet die Pflegesachleistung direkt mit dem ambulanten Pflegedienst ab.