Mitwirkungspflichten nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz nachkommen:
- Stellen Sie die geforderten Auskünfte in einer Dokumentation zusammen.
- Die Dokumentation müssen Sie spätestens ein Jahr nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres oder eines abweichenden Wirtschaftsjahres erstellen und übermitteln.
- Senden Sie die Dokumentation per Post oder E-Mail an die örtlich zuständige Finanzbehörde oder
- sofern die Voraussetzungen des § 138a der Abgabenordnung erfüllt sind, senden Sie die Dokumentation zusätzlich elektronisch unter Nutzung des auf der Internetseite des Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellten Formulars an das Bundeszentralamt für Steuern.
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Die Finanzverwaltung kann Sie dazu auffordern, die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben eidesstattlich zu versichern.