Die Erlaubnis können Sie online über das Zoll-Portal oder per Post beantragen.
Antrag im Zoll-Portal:
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Sie rufen das Zoll-Portal auf und melden sich an.
- Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung im Zoll-Portal notwendig.
- Um die Dienstleistung im Zoll-Portal aufrufen zu können, ist eine Identifizierung mit „ELSTER“ erforderlich. Nähere Informationen finden sie unter dem Punkt „Online-Dienst“.
- Sie wählen die Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" aus.
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Folgende Formulare stehen Ihnen dort zur Verfügung:
- „Steuerlageninhaber“: „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren“ (Formular 1650),
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„Registrierter Empfänger“:
- „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger (Dauererlaubnis)“ (Formular 2745),
- „Antrag Auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger im Einzelfall" (Formular 2728),
- „Registrierter Versender“: „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Versender“ (Formular 2736),
- „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung“ (Formular 2740).
- Füllen Sie das gewählte Formular vollständig aus.
- Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen elektronisch ein.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid zum eingereichten Formular abrufen.
Antrag per Post:
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Laden Sie das passende Formular für den Hauptantrag über die Internetseite des Zolls herunter:
- „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren“ (Formular 1650)
- „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger (Dauererlaubnis)“ (Formular 2745)
- „Antrag Auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger im Einzelfall" (Formular 2728)
- „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Versender“ (Formular 2736)
- „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung“ (Formular 2740)
- Füllen Sie das jeweils erforderliche Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Stellen Sie die jeweils benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie alles per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt.
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Das „Sortenverzeichnis, allgemeines" (Formular 1684) muss zusätzlich beim Hauptzollamt Bielefeld eingereicht werden. Gilt für:
- Steuerlagerinhaber
- registrierte Empfänger
- registrierte Versender
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag. Sie erhalten einen Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.