Sie können die Erlaubnis online oder schriftlich beantragen:
Wenn Sie die Erlaubnis online beantragen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite Zoll-Portal.
- Bei der ersten Nutzung müssen Sie sich registrieren.
- Um die Dienstleistung im Zoll-Portal aufrufen zu können, ist eine Identifizierung mit "ELSTER" erforderlich. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Online-Dienste".
- Melden Sie sich an und klicken Sie auf "Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen"
- Wählen Sie das Formular "Sonstige Anträge und Mitteilungen" aus.
- Füllen Sie das gewählte Formular vollständig aus.
- Beschreiben Sie genau das Sondervergällungsmittel und den Verwendungsprozess. Begründen Sie, weshalb die allgemein zugelassenen Vergällungsmittel ungeeignet sind.
- Reichen Sie bei Bedarf weitere Unterlagen elektronisch ein.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen oder Angaben anfordern oder unentgeltliche Proben für Untersuchungszwecke verlangen.
- Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid, also die Erlaubnis oder Ablehnung, digital abrufen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- Stellen Sie einen formlosen Antrag.
- Beschreiben Sie das Sondervergällungsmittel und den Verwendungsprozess.
- Begründen Sie, weshalb die in der Alkoholsteuerverordnung enthaltenen zugelassenen Vergällungsmittel ungeeignet sind.
- Senden Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch an das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, wenn Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Das Hauptzollamt kann von Ihnen weitere Unterlagen, Angaben oder unentgeltliche Proben für Untersuchungszwecke anfordern.
- Sie erhalten Ihren Bescheid mit der Zulassung oder eine Ablehnung per Post.