Die Anzeige zur Nachentrichtung von Steuerabzugsbeträgen auf inländische Beteiligungseinnahmen müssen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.
- Laden Sie sich von der Internetseite des BZSt das Formular herunter und füllen Sie es aus.
- Drucken Sie das ausgefüllte Antragsformular aus. Das Antragsformular muss dann von einem gesetzlichen Vertreter des Investmentfonds oder dessen Bevollmächtigten unterschrieben werden.
- Schicken Sie das unterschriebene Formular zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Bonn.
- Das BZSt bearbeitet Ihre Anzeige. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Fragen beantworten oder weitere Unterlagen nachreichen.
- Das BZSt schickt Ihnen einen Bescheid mit den nachzuzahlenden Steuern zu.
- Sie zahlen die ausstehenden Steuern an das BZSt.