Den Antrag auf nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid können Sie schriftlich oder online stellen.
Schriftliche Antragstellung:
- Laden Sie von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes den Antragsvordruck herunter und drucken Sie ihn aus.
- Alternativ können Sie das Formular auch schriftlich beim Bundesverwaltungsamt anfordern.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Bundesverwaltungsamt ein.
- Per Post erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes.
Online-Antragstellung:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
- Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
- Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:
- Die einbezogenen Familienangehörigen begeben sich nach der Ankunft in Deutschland in die Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes.
- Die Identität der Familienangehörigen wird dort geprüft.
- Das Registrierverfahren wird dort eingeleitet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird dem Registrierungsverfahren aktuell eine Unterbringung in einer vom Bund finanzierten Transitunterkunft vorgeschaltet.
- Die Familienangehörigen werden nach erfolgreichem Abschluss des Registrierverfahrens einem Bundesland zugeteilt, wobei familiäre Bindungen (Wohnsitz des Spätaussiedlers) berücksichtigt werden.
- Auf Wunsch können Familienangehörigen im Verteilungsverfahren eine Namenserklärung zur Anpassung des Vor- und Familiennamens an den deutschen Sprachgebrauch abgeben.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde:
- Wenn Sie mit dem Ablehnungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.
- Wenn Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln erheben.