Die ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) erlaubt die automatische Validierung von Flugbesatzungslizenzen.
Wenn Sie als Pilotin oder Pilot die Europäische Union (EU) mit einem Luftfahrzeug, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland eingetragen ist, verlassen möchten, können Sie eine automatische Validierung beantragen.Sie erhalten dann den Vermerk „This licence is automatically validated as per the ICAO attachment to this licence“ unter Position XIII auf der Pilotenlizenz. Zusätzlich erhalten Sie die ICAO-Anlage in ausgedruckter Form.
Sie müssen dann, wenn Sie die EU verlassen, die neueste Ausgabe der ICAO-Anlage mit sich führen. In dieser müssen aufgeführt sein:
- die ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird
- die Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben
Wenn Sie die automatische Validierung beantragen, dürfen Sie keine Fluglizenz oder vergleichbare Berechtigung in der gleichen Kategorie eines anderen EU-Mitgliedsstaat beantragt oder besessen haben. Die andere Lizenz darf zudem nicht ausgestellt, widerrufen oder ausgesetzt sein.