Um die Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle zu beantragen und gegebenenfalls weitere Leistungen bei einem Verkauf in das Ausland zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
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Wenn Sie einen OnlineDienst nutzen wollen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
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Wenn Sie ein Formular nutzen wollen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts und laden Sie das entsprechende Formular herunter.
- Sie müssen Ihre Unterlagen im Original per Post an das Luftfahrt-Bundesamt schicken.
- Bevor die Eintragung in der Luftfahrzeugrolle gelöscht wird, prüft das LuftfahrtBundesamt ihren Antrag.
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Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid über die erfolgte Löschung abrufen. Falls beantragt, erhalten Sie
- die Löschungsbescheinigung,
- das Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export)
- und gegebenenfalls erhalten Sie das Lufttüchtigkeitszeugnis im Original zurück.