Ihren jährlichen Bericht über die Ist-Datenmeldung können Sie online oder per E-Mail melden.
Jährlichen Bericht (Ist-Datenmeldung) online einreichen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie das Online-Formular "Berichterstattung (Ist-Datenmeldung) zu individuellen Netzentgeltvereinbarungen für die ex-post-Kontrolle in Bundeszuständigkeit" auf.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel ein persönliches ELSTER-Zertifikat oder ein ELSTER-Organisationszertifikat.
- Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (PDF, DOC, JPEG, PNG, ZIP, XLSX maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular online ab.
- Sie erhalten eine Datenübermittlungsbestätigung.
- Ihre Angaben und Unterlagen werden sorgfältig geprüft.
- Die Beschlusskammer 4 benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
Bericht (Ist-Datenmeldung) per E-Mail einreichen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dort zur Beschlusskammer 4.
- Laden Sie den Meldebogen zur Berichterstattung (Ist-Datenmeldung) herunter. Bitte verwenden Sie entweder den Meldebogen für atypische oder stromintensive Netznutzung. Beachten Sie bitte die Bearbeitungshinweise und die dortigen ausführlichen Anlagen auf der Internetseite.
- Füllen Sie den Meldebogen vollständig aus.
- Senden Sie den Meldebogen als Tabellenkalkulationsformular nur im XLSX-Format (nicht als PDF oder ähnliches, da sonst keine technische Weiterverarbeitung möglich ist) mit den dazugehörigen Nachweisen per E-Mail an das Funktionspostfach 19-Datenmeldung@bnetza.de.
- Als Betreff der E-Mail geben Sie Ihr Geschäftszeichen an, welches in der schriftlichen Eingangsbestätigung zur Anzeige genannt ist.
- Die Beschlusskammer 4 prüft Ihre Angaben und Unterlagen sorgfältig.
- Die Beschlusskammer 4 benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
- Sie erhalten keine Eingangsbestätigung über den Eingang der Ist-Datenmeldung.