Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen:
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Für eine Erlaubnis zum Erbringen der Tatbestände § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 10 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 bis 4 oder 11 KWG müssen die Formulare aus der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945 verwendet werden. Füllen Sie die folgenden Formulare aus:
- Formular für den Antrag auf Zulassung als Wertpapierfirma
- gegebenenfalls: Liste der Mitglieder des Leitungsorgans
- gegebenenfalls: Benachrichtigung über Änderungen bei den Mitgliedern des Leitungsorgans
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Ansonsten können Sie den Antrag formlos stellen.
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Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bitte in dreifacher Ausfertigung an die BaFin.
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Die BaFin prüft Ihren Antrag.
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Sie bekommen dann per Post Bescheid über die Entscheidung der BaFin.