Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung beantragen Sie schriftlich bei der Agentur für Arbeit:
- Laden Sie das Formular von der Internetseite der Agentur für Arbeit online herunter und drucken Sie es aus oder lassen Sie sich das Formular vor Ort in der Arbeitsagentur aushändigen.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Agentur für Arbeit ein. Geben Sie die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen möglichst persönlich ab.
- Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt. Ihr Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen erfüllt sind, gegebenenfalls auch rückwirkend.
Alternativ können Sie den Antrag auch online stellen.
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Rufen Sie dann über das Menü die eServices auf, klicken Sie auf "Alle Services anzeigen" und dann auf " Freiwillige Antragspflichtversicherung".
- Hier stehen Ihnen barrierefreie und digital ausfüllbare Dokumente sowie der Upload für den Antrag und weiterer Nachweise zur Verfügung.
- Laden Sie das für Ihre Tätigkeit passende Antragsformular herunter und füllen Sie dieses elektronisch aus.
- Bereiten Sie die nötigen Nachweise vor. Stellen Sie hierbei sicher, dass die notwendigen Nachweise in digitaler Form vorliegen. Sie können die Dokumente zum Beispiel mit Ihrem Smartphone oder einer Digitalkamera abfotografieren und als Bilddatei hochladen.
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Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an.
- Falls Sie kein Benutzerkonto haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Falls Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr wissen, folgen Sie den Schritten auf der Seite Benutzername vergessen oder Passwort vergessen.
- Alternativ können Sie per Post eine Zugangskennung für das Online-Portal erhalten.
- Von Ihrem Benutzerkonto aus können Sie den Antrag auf das Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung sowie alle Nachweise hochladen und an die Agentur für Arbeit übermitteln.
- Fehlende Unterlagen und Veränderungen können ebenfalls online nachgereicht beziehungsweise mitgeteilt werden.
- Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen mit Bescheid mitgeteilt. Diesen Bescheid finden Sie in Ihrem Profil im Bereich "Bescheidablage" – vorausgesetzt, Sie haben der Online Zustellung zugestimmt.
- Ihr Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen erfüllt sind, gegebenenfalls auch rückwirkend.