Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker nach dem 1. Oktober 1987 in der Bundesrepublik Deutschland begonnen haben, können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Online-Antragstellung
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Für die Antragstellung über das Bundesportal benötigen Sie ein BundID-Nutzerkonto.
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Laden Sie Ihre Unterlagen direkt hoch: entweder
- als elektronische Originaldokumente oder
- als amtlich beglaubigte elektronische Kopien oder
- schicken Sie Ihre Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung als elektronisch gesiegeltes Dokument in Ihr Nutzerkonto-Postfach oder per Post.
Schriftliche Antragstellung
- Senden Sie ein formloses Anschreiben zusammen mit Ihren Nachweisen per Post an das BfArM.
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Bitte machen Sie im Anschreiben folgende Angaben:
- Name,
- Anschrift (für den Versand der Bescheinigung),
- E-Mail-Adresse,
- Telefonnummer,
- optional, wenn Sie früher schon eine EU-Konformitätsbescheinigung vom BfArM erhalten haben: damaliges Aktenzeichen.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post.
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Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, können Sie die Bescheinigung auch als elektronisch gesiegeltes Dokument erhalten.