Den Antrag auf Zahlung eines Schadensausgleichs müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Landesstelle einreichen.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Laden Sie den Antragsvordruck auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts (BVA) herunter oder bearbeiten Sie ihn online.
- Füllen Sie die erste Seite des Antragsvordrucks aus.
- Fügen Sie für jedes Wildtier, für das eine Ausgleichszahlung beantragt wird, die zweite Seite (die sogenannte Anlage) des Antragsvordrucks Ihrem Antrag bei.
- Schicken Sie den Antrag (Hauptvordruck und Anlage/n) zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben an Ihre zuständige Landesstelle.
- Die zweite Seite (die sogenannte Anlage) wird von der für Sie zuständigen Landesstelle ausgefüllt und zur weiteren Bearbeitung an das BVA weitergeleitet.
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
- Bei Anerkennung erhalten Sie vom BVA einen Bewilligungsbescheid und der Schadensausgleich wird auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.
- Wenn Ihr Antrag nicht anerkannt werden kann, erhalten Sie vom BVA einen Ablehnungsbescheid.