Die aufnehmende Hochschule muss dem BAMF Ihren Aufenthalt vor Einreise nach Deutschland mitteilen. Die Mitteilung darf nur durch die Einrichtung erfolgen. Die Hochschule kann die Mitteilung online einreichen.
Online-Mitteilung:
- Die Online-Mitteilung erfolgt über Fachanwendung MoNa (Mobilität Nationale Kontaktstellen) des BAMF.
- Für den Zugriff auf MoNa müssen die MoNa Nutzungsbestimmungen unterschrieben werden und an das BAMF gesendet werden. Anschließend erhält die Hochschule einen Registrierungscode für die Teilnahme an der Delegierten Benutzerverwaltung (DeBeV) zur Administration ihrer Mitarbeitenden für den Zugriff auf MoNa und die entsprechenden Nutzungshinweise. Nach erfolgter DeBeV-Registrierung kann die MoNa-Fachanwendung genutzt werden.
- Die Hochschule teilt die Einreise mit und lädt alle erforderlichen Unterlagen hoch.
- Nach Eingang der vollständigen Mitteilung prüft das BAMF, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Bei einer positiven Prüfung stellt das BAMF eine Mobilitätsbescheinigung aus.
- Anschließend informiert das BAMF die zuständige Ausländerbehörde über das Ergebnis.