Einen Antrag auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget stellen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget möglich ist und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Von Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen.
- Füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen wieder an die Agentur für Arbeit.
- Beachten Sie, dass Sie eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget beantragen müssen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
- Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid, ob die Kosten übernommen werden. Im Antragsformular können Sie ankreuzen, wenn Sie auf einen Bescheid verzichten möchten, solange Ihrem Antrag voll entsprochen wird.
- Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Wenn Sie als Kundin beziehungsweise Kunde der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung Ihrer Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen stellen möchten, können Sie dies auch online tun:
- Vereinbaren Sie mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft eine finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget.
- Lassen Sie sich von Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft für die Online-Plattform "eService" der Bundesagentur für Arbeit freischalten.
- Vor dem Vorstellungsgespräch: Rufen Sie die Online-Plattform "eService" auf. Füllen Sie dort das Antragsformular für die Erstattung der Reisekosten aus – so informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit im Übrigen auch über Ihr Vorstellungsgespräch.
- Nach dem Vorstellungsgespräch: Geben Sie die entstandenen Kosten in Ihrem Antrag an und laden Sie die entsprechenden personalisierten Nachweise (zum Beispiel Bahntickets, Arbeitgeberbestätigung) online hoch.