Den Antrag für eine ambulante Vorsorgeleistung können Sie persönlich, postalisch und bei vielen Krankenkassen auch online einreichen:
- In einem Beratungsgespräch verordnet Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine medizinische Vorsorgeleistung.
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt das Antragsformular – Muster 25 – gemeinsam mit Ihnen aus und begründet die Notwendigkeit der Maßnahme.
- Übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sie können den Antrag persönlich in der Geschäftsstelle abgeben, per Post einsenden oder bei vielen Krankenkassen auch online einreichen.
- Ihre Krankenkasse prüft, ob ein Anspruch auf eine Vorsorgeleistung besteht und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt wählen Sie unter medizinischen Gesichtspunkten einen geeigneten staatlich anerkannten Kurort aus.