Die Klärung Ihres Rentenkontos können Sie online ohne Registrierung, online mit Registrierung oder schriftlich beantragen.
Klärung Ihres Rentenkontos online und ohne Registrierung beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie auf „Online-Dienste“.
- Wählen Sie „Online-Dienste ohne Registrierung“ im Drop-Down-Menü und klicken Sie auf „Anträge stellen“.
- Auf der Eingangsseite des Antragsassistenten unter „Mein Anliegen betrifft…“ wählen Sie „das Versicherungskonto“.
- Treffen Sie auf der nächsten Seite die Auswahl „Mein Versicherungskonto wurde bisher nicht geklärt (erstmalige Kontenklärung)“.
- Sie werden beim Ausfüllen elektronisch unterstützt und es werden Ihnen Erläuterungen und Hinweise angezeigt.
- Je nachdem, welche Antworten Sie geben, werden Sie auf zusätzlich zu beantwortende Fragen oder auszufüllende Formulare hingewiesen. Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise entsprechend den Hinweisen bei.
- Senden Sie diese Unterlagen an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Hochladen von Dokumenten und die elektronische Übermittlung sind zurzeit noch nicht möglich, so dass die Unterlagen per Post übersandt werden müssen.
- Zum Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Feststellungsbescheid. In ihm sind alle für Sie erfassten Zeiten aufgeführt.
Klärung Ihres Rentenkontos online und mit Registrierung beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie auf „Online-Dienste“.
-
Wählen Sie „Online-Dienste mit Registrierung“ im Drop-Down-Menü. Registrieren Sie sich nun entweder:
- mit Ihrem Personalausweis (eID) oder Ihrem Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder
- Ihrer elektronischen Signaturkarte.
- Nachdem Sie sich registriert haben klicken Sie auf „Anträge stellen“.
- Auf der Eingangsseite des Antragsassistenten unter „Mein Anliegen betrifft…“ wählen Sie „das Versicherungskonto“.
- Treffen Sie auf der nächsten Seite die Auswahl „Mein Versicherungskonto wurde bisher nicht geklärt (erstmalige Kontenklärung)“.
- Sie werden beim Ausfüllen des Antrags auf Kontenklärung elektronisch unterstützt und es werden Ihnen Erläuterungen und Hinweise angezeigt
- Je nachdem, welche Antworten Sie geben, werden Sie auf zusätzlich zu beantwortende Fragen oder auszufüllende Formulare hingewiesen. Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise entsprechend den Hinweisen bei.
- Senden Sie diese Unterlagen an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Hochladen von Dokumenten und die elektronische Übermittlung sind zurzeit noch nicht möglich, so dass die Unterlagen per Post übersandt werden müssen.
- Zum Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Feststellungsbescheid. In ihm sind alle für Sie erfassten Zeiten aufgeführt.
Klärung Ihres Rentenkontos schriftlich beantragen:
- Angesichts der komplizierten Rechtsmaterie sollten Sie den Antrag auf Kontenklärung direkt bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung stellen.
- Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin.
- Im Beratungsgespräch wird Ihr Antrag auf Kontenklärung in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
- Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen gesonderten Feststellungsbescheid über die Anerkennung der Versicherungszeiten.
Hinweis: Der Feststellungsbescheid stellt anerkannte Zeiten nach der aktuellen Rechtslage fest. Ändert der Gesetzgeber bis zum tatsächlichen Beginn der Rentenzahlung die Rechtsgrundlagen, kann dies dazu führen, dass Bescheide an die neue Rechtsgrundlage angepasst werden müssen.