Einen Widerspruch gegen einen Bescheid der KSK können Sie schriftlich einlegen:
- Verfassen Sie Ihren Widerspruch einschließlich Widerspruchsbegründung.
- Unterschreiben Sie den Widerspruch und schicken Sie ihn per Post, per Fax oder elektronisch als PDF-Datei mit Unterschrift an die KSK.
- Als weitere Möglichkeit kann der Widerspruch auch zur Niederschrift bei der KSK eingelegt werden.
- Die KSK prüft Ihren Widerspruch, sobald er eingeht.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Wenn der Widerspruch nicht ausreichend begründet ist, fordert die KSK weitere Unterlagen bei Ihnen an.
- Wenn Ihrem Widerspruch abgeholfen werden kann, erhalten Sie einen so genannten Abhilfebescheid. Das heißt, die KSK hält Ihren Widerspruch für begründet.
- Kann Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen werden, weist ihn die KSK mit einem Bescheid zurück.