Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
bei Vertretung durch einen Dritten:
bei Änderungen am Fahrzeug:
Verwaltungsgebühr: 30,00 EURVorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlfür die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
Verwaltungsgebühr: 12,80 EURVorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlfür die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
Verwaltungsgebühr: 10,20 EURVorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlfür die Wahl eines Wunschkennzeichen
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
05.03.2024