- Sie teilen der für Sie zuständigen Behörde die festgestellte Nichteinhaltung der Genehmigungsanforderungen mit.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Mitteilung.
- Bei Rückfragen kommt die zuständige Behörde auf Sie zu
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie sind und festgestellt haben, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion
Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion
Ausgefüllte Mitteilung über Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen
Es fallen keine Kosten an.
Die Mitteilung hat unverzüglich nach Feststellung der Nichteinhaltung durch den Betreiber zu erfolgen.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
18.08.2023