- Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
- Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Aufhebung der Sperrzeit sehen.
- Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
45,00 Euro
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Widerspruch
18.05.2022