- Sie möchten eine Röntgeneinrichtung betreiben,
- deren Röntgenstrahler bauartzugelassen ist.
- deren Herstellung und Verwendung unter Medizinproduktegesetzes fällt.
- die erstmalig und als Medizinprodukt verwendet wird und nicht im Zusammenhang mit medizinischen Expositionen eingesetzt wird.
- Oder Sie möchten wesentliche Änderungen an einer zahnmedizinischen, medizinischen oder tiermedizinischen Röntgeneinrichtung vornehmen.