- Sie müssen eine Begleithundprüfung oder einen Sachkundenachweis erbringen
- Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Sie müssen einen Sachverständigennachweis eines amtlichen Tierarztes einholen
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu
- Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid