Sie geben den Antrag auf Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (in Kopie) ab.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.
Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, bekommen Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung ausgezahlt.
Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung online oder postalisch beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.
Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen einen Monat nach Ausstellung des endgültigen Zuwendungsbescheids auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.
Beantragung über Online-Dienst:
- Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
- Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
- Der Antrag wird automatisch für 4 Tage zwischengespeichert, wenn Sie das Servicekonto verwenden. Ansonsten ist momentan keine Zwischenspeicherung möglich.
- Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie entweder ein Servicekonto oder können sich mit dem neuen Personalausweis und der AusweisApp2 authentifizieren. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun.
- Der Antrag muss entweder digital per AusweisApp2 mit dem neuen Personalausweis oder auf Papier via Mantelbogen signiert werden.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid