Sie können die Eintragung in die Handwerksrolle schriftlich oder teilweise auch online bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen. Bitte informieren Sie sich über den Verfahrensablauf bei der zuständigen Handwerksammer. Sie können sich auch die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.
- Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer ein.
- Die Handwerkskammer prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und anhand des Zeugnisses, ob der Schwerpunkt des Abschlusses dem Handwerk entspricht, das Sie ausüben wollen.
- In Zweifelsfällen können Sie sowohl Nachweise über Einzelleistungen (etwa Seminar- oder Diplomarbeiten) in der Ausbildung als auch Rahmenlehrpläne, Ausbildungsordnungen für die Prüfung nachreichen.
- Wenn Sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die voraussichtliche Eintragung vorab mitgeteilt.
- Ist die Eintragung erfolgt, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung von Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer. Ihr Betrieb erhält die sogenannte Handwerkskarte.
- Falls die Eintragung abgelehnt wird, erhalten Sie einen Bescheid von der örtlich zuständigen Handwerkskammer.
Die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie online oder schriftlich bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.
Online-Antrag:
- Verschiedene Verwaltungsportale der Länder bieten eine Online-Antragstellung an.
- Zudem bieten die Handwerkskammern einen Online-Zugang zu ihren Verwaltungsverfahren.
Schriftlicher Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie sich die Antragsformulare herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.
- Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer.
- Die Handwerkskammer prüft anhand des Zeugnisses, ob der Schwerpunkt des Abschlusses dem Handwerk entspricht, das ausgeübt werden soll. In Zweifelsfällen können sowohl Nachweise über Einzelleistungen (etwa Seminar- oder Diplomarbeiten) in der Ausbildung als auch Rahmenlehrpläne oder Ausbildungsordnungen beigezogen und geprüft werden.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Bescheid über die erfolgte Eintragung.
- Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält der Betrieb die sogenannte Handwerkskarte.