Einzelunternehmen:
- Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
- Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung (Kopie)
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen.
Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
- Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
- Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)
- Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung (Kopie)
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen.
Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften
- Gemeint sind:
- Offene Handelsgesellschaft (OHG),
- Kommanditgesellschaft (KG) und
- entsprechende ausländische Gesellschaftsformen
- Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Registerauszug der im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Bei offenen Handelsgesellschaften zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie)
- sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie)
- bei ausländischen Rechtsformen:
- Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten
- Gesellschaftsvertrag (Kopie)
- Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung bzw. betriebsleitenden Gesellschafter
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen.
Juristische Personen
Gemeint sind:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG),
Aktiengesellschaft (AG),
eingetragene Genossenschaft (eG):
Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters
bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers
Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung (Kopie)
Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen
Bei Anstellung einer Betriebsleitung sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen:
Betriebsleitererklärung
Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)
Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung
Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung
Einzelunternehmen:
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Vorlage des Bescheids über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen
- Kopie des Gesellschaftsvertrages (sofern nicht formlos geschlossen)
- Vorlage des Bescheids über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften – Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen:
- Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages
- sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages
bei ausländischen Rechtsformen:
- Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Vorlage des Bescheids über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
- Juristische Personen – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG):
- Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters
- bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
- Angaben zur Betriebsleitung
Bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Betriebsleitererklärung
- Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit (Kopie des Arbeitsvertrages)
- Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung
- Vorlage des Bescheids über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung