Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:
- Ärztinnen und Ärzte
- Personen in Gesundheitsfachberufen
- Apothekerinnen und Apotheker
Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:
- Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
- Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Hebammen
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.