- Antrag unter Vorlage eines Attests beim jeweiligen Prüfungsamt der Hochschule
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie studieren und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten. Maßnahmen des Nachteilsausgleichs sollen negative Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung auf die Teilhabe am Studium kompensieren, damit Sie gleichberechtigt am Studium teilhaben und Ihre Leistungsfähigkeit zeigen können.
Die Prüfungsordnungen Ihres jeweiligen Studiengangs enthalten hierzu gesonderte Regelungen.
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Hochschule.
Der Antrag ist rechtzeitig vor der jeweiligen Prüfung zu stellen.
05.07.2022