Das Stellen eines Antrags ist nur in Fällen erforderlich, in denen die Dokumente in einer anderen Sprache (Englisch bzw. Deutsch bei englischsprachigen Studiengängen) zusätzlich erstellt werden sollen. Im Übrigen ist ein Antrag nicht erforderlich.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Bachelor- oder Masterprüfung erhalten Sie ein Zeugnis, das die Noten der absolvierten Prüfungsleistungen und eine Gesamtnote enthält. Zudem verleiht die Hochschule einen Bachelor- oder Mastergrad, der in der Urkunde festgehalten wird. Darüber hinaus erhalten Sie als ergänzende Anlage ein in deutscher und englischer Sprache verfasstes Dokument (Diploma Supplement), das den erworbenen Hochschulgrad näher erläutert und Angaben über die Hochschule, das Studienprogramm, die Zugangsvoraussetzungen, die Studienanforderungen und den Studienverlauf sowie über das deutsche Studiensystem enthält.
Die Urkunde und das Zeugnis erhalten Sie in deutscher Sprache. Auf Antrag bei der jeweiligen Hochschule können Sie diese auch in englischer Sprache erhalten. Einige Hochschulen haben in ihren Prüfungsordnungen auch eine direkte Ausgabe von Dokumenten in beiden Sprachen vorgesehen.
Das Stellen eines Antrags ist nur in Fällen erforderlich, in denen die Dokumente in einer anderen Sprache (Englisch bzw. Deutsch bei englischsprachigen Studiengängen) zusätzlich erstellt werden sollen. Im Übrigen ist ein Antrag nicht erforderlich.
Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen der Hochschulen in RLP.
Nach erfolgreichem Abschluss der Bachelor- oder Masterprüfung werden die Abschlussdokumente erstellt. Ein Antrag ist nur in Fällen erforderlich, wenn die Dokumente in einer anderen Sprache (Englisch bzw. Deutsch bei englischsprachigen Studiengängen) zusätzlich erstellt werden sollen und dies von der Hochschule nicht vorgesehen ist. Ansonsten ist ein Antrag nicht erforderlich.
Ein Antrag ist lediglich erforderlich bei Ausstellung eines Zeugnisses bzw. einer Urkunde in englischer Sprache bzw. in deutscher Sprache in ausschließlich englischsprachigen Studiengängen. Beachten Sie die Anforderungen der jeweiligen Hochschule.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Bearbeitungsdauer ist je Hochschule unterschiedlich.
Formlose Antragsstellung möglich.
01.07.2022