Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule schriftlich beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz beantragen.
Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.
Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule schriftlich beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz beantragen.
Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Abteilung „Gesundheit und Pharmazie“.
Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
Gebühr: 240,00 - 410,00 EURVorkasse: Nein
rechtzeitig vor Beginn des ersten Abschlussjahrganges
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja (reichen Sie die genannten erforderlichen Unterlagen schriftlich beim LSJV ein)
11.05.2022