- Schriftliche Mitteilung der Änderungen an die Anerkennungsbehörde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Bereits anerkannte Prüfingenieure für Baustatik können der zuständigen Behörde Änderungen bezüglich ihres Geschäftssitzes oder anderer Daten mitteilen, die der Anerkennung zugrunde gelegt wurden.
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde.
Die Zuständigkeit obliegt dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Nachweise bezüglich der Änderungen.
Es fallen keine Gebühren an.
Treten Änderungen ein, so sind diese unverzüglich mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer: 3 - 4 Wochen
FM