Sie müssen die Förderung beantragen, bevor Sie finanzielle Unterstützung für Anschaffungen bekommen oder die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können.
- Vereinbaren Sie dazu zunächst einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter.
- Ihre Integrationsfachkraft bespricht mit Ihnen, ob eine selbständige Tätigkeit für Sie eine realistische Strategie zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und der Beendigung der Hilfsbedürftigkeit sein kann und welche Art der Förderung für Sie in Frage kommt.
- Darlehen und Zuschüsse für die Anschaffung von Sachgütern:
- Ihre Integrationsfachkraft händigt Ihnen das Antragsformular aus oder schaltet die Online-Antragsstrecke für Sie frei. Wichtig ist, dass Sie den Antrag – online oder schriftlich – für die Förderung stellen, bevor Sie die Sachgüter anschaffen.
- Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und die beigefügten Unterlagen.
- Das Jobcenter beurteilt Ihre persönliche Eignung für die konkrete selbständige Tätigkeit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Unternehmens. Das beinhaltet die Prognose, ob Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt durch die Selbständigkeit erwirtschaften können.
- Sie erhalten vom zuständigen Jobcenter eine schriftliche oder digitale Mitteilung, ob Ihr Antrag bewilligt wird.
- Nach positiver Rückmeldung können Sie die Anschaffungen tätigen.
- Anschließend müssen Sie Nachweise einreichen, die belegen, wofür Sie die Mittel ausgegeben
- haben, zum Beispiel Kaufverträge, Quittungen oder Kontoauszüge.
- Beratungen und Schulungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten:
- Ihr Jobcenter beauftragt die Beratungen und Schulungen bei externen Bildungsträgern. Näheres können Sie bei Ihrem Jobcenter erfragen.