Diese Anzeige können Sie schriftlich oder mit Hilfe eines Online Dienstes vornehmen.
Schriftlich:
- Für die Anzeige gibt es kein spezielles Formular. Unter Umständen wurden im Rahmen der Erteilung einer erforderlichen Erlaubnis oder bei Anzeige der Unternehmung die verantwortlichen Personen bereits vor dem Start des Betriebes der zuständigen Behörde mitgeteilt.
- Änderungen werden mittels einer formlosen schriftlichen Erklärung übermittelt.
- In der schriftlichen Mitteilung wird der Vor- und Nachname, die Anschrift und die Geburtsdaten der verantwortlichen Person übermittelt.
- Die Behörde prüft nach Eingang der Anzeige die Zuständigkeit und gibt im Falle einer nicht Zuständigkeit den Antrag an eine andere Behörde weiter.
- Im Falle eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
- Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
- Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert.
Beantragung im Online Dienst:
- Im Online Dienst tätigen Sie bitte die relevanten Eingaben über die verantwortliche Person oder die verantwortlichen Personen.
- Die Anzeige wird nach Absendung automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet.
- Im Falles eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
- Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
- Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert.