Ihr Ansprechpartner ist die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder Süd.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz wenden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach § 19 Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.
Ihr Ansprechpartner ist die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder Süd.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz wenden.
Die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder Süd
Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine persönliche Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.
Im Befähigungsschein muss die Art der Tätigkeit aufgelistet sein, für die die Person im Betrieb verantwortlich sein soll.
Befähigungsschein (Scan oder Kopie), falls dieser von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Formlos
06.09.2023