Die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung besteht – wie der reguläre Prüfungsversuch – aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Vor der Wiederholung der Prüfung können Sie einen Ergänzungsvorbereitungsdienst ableisten.
In der schriftlichen Prüfung erwarten Sie insgesamt acht Aufsichtsarbeiten von jeweils 5 Stunden. Dabei stammen vier Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der ordentlichen Gerichte und der rechtsberatenden Berufe in Zivilsachen, zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft, der ordentlichen Gerichte und der rechtsberatenden Berufe in Strafsachen und zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Verwaltung, der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit und der rechtsberatenden Berufe im Bereich des Verwaltungsrechts.
In der mündlichen Prüfung halten Sie zunächst einen freien Vortrag zu einer für Sie ausgewählten Akte. Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt 90 Minuten. Daran schließen sich vier Prüfungsgespräche an und zwar im bürgerlichen Recht, öffentlichen Recht, Strafrecht und einem Wahlfach.