Das Verfahren ist unterschiedlich, je nachdem, ob Ihr Kind bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert ist oder bei dem anderen Elternteil gesetzlich oder privat krankenversichert ist.
Wenn das Kind bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert ist:
- Zuständig ist Ihre gesetzliche Krankenkasse.
- Ihr Arzt stellt eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes aus.
- Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Ihre Krankenkasse zahlt Ihnen im Auftrag der zuständigen Unfallkasse das Kinderverletztengeld.
Wenn das Kind bei dem anderen Elternteil gesetzlich oder privat krankenversichert ist:
- Zuständig ist die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem der Kindergarten oder die Schule seinen oder ihren Sitz hat.
- Ihr Arzt stellt eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes aus.
- Stellen Sie bei der zuständigen Unfallkasse einen Antrag (schriftlich oder telefonisch) auf Gewährung von Kinderverletztengeld.