Sie benötigen diesen Nachweis, um eine Güterkraftverkehrserlaubnis für den nationalen Güterverkehr oder eine EU-Lizenz für den Güterverkehr in der Europäischen Union zu beantragen. Als Unternehmer oder Verkehrsleiter müssen Sie für die Erlaubnis die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweisen.
Den Nachweis erbringen Sie in der Regel durch eine Prüfung. Die Prüfung legen Sie in Deutschland bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
In der Prüfung müssen Sie die für den Betrieb notwendigen rechtlichen Kenntnisse, kaufmännischen Grundlagen, Kenntnisse technischer Normen und Vorschriften sowie der Verkehrssicherheit nachweisen. Eine genauere Auflistung finden Sie auch im Orientierungsrahmen, der in den weiterführenden Hinweisen verlinkt ist.
Sie sollten sich intensiv inhaltlich auf die Prüfung vorbereiten, beispielsweise durch einen Vorbereitungskurs oder intensives Selbststudium. Es gibt jedoch keine rechtlichen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung.
Die Prüfung ist eine Gesamtprüfung, die aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. In beiden schriftlichen Teilen müssen mindestens 50 Prozent der jeweiligen Punktzahl erreicht werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn auch in der mündlichen Prüfung mindestens 50 Prozent der Punktzahl erreicht wurden und insgesamt mindestens 60 Prozent der Gesamtzahl. Von der mündlichen Prüfung ist befreit, wer mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punktzahl in beiden schriftlichen Teilen und insgesamt mindestens 60 Prozent der Gesamtpunktzahl erreicht hat.
Ihnen kann in bestimmten Fällen durch Übergangsregelungen auch ohne Ablegen der Prüfung die Eignung bescheinigt werden. Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Speditionswesen / Logistik abgeschlossen haben, die vor dem 4.12.2011 begonnen wurde, stellt Ihnen auf Antrag die Industrie- und Handelskammer auch ohne Ablegen der Prüfung eine Bescheinigung aus.
Wenn Sie vor 2009 bereits zehn Jahre lang in leitender Funktion im Speditionswesen beruflich tätig waren, kann Ihnen auf Antrag ohne Ablegen der Prüfung ein Eignungsnachweis ausgestellt werden. Siehe hierzu auch Merkblatt in den weiterführenden Hinweisen.