- Stellen Sie einen Antrag beim Justizprüfungsamt
- Das Justizprüfungsamt prüft, ob Sie während Ihrer Ausbildung alle Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die für die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Deutschland erforderlich sind
- In diesem Fall wird Ihr Abschluss anerkannt
- Sollten sich Unterschiede ergeben, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen
- Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
- Als schriftliche Prüfungsleistungen sind zwei Aufsichtsarbeiten anzufertigen.
- Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsgespräch.
- Über die erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung erteilt das Prüfungsamt eine Bestätigung. Eine nicht bestandene Eignungsprüfung darf zweimal wiederholt werden.