Die Zulassung muss schriftlich bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz beantragt werden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wer als Rundfunkveranstalter in Rheinland-Pfalz tätig werden will und eine bundesweite Programmverbreitung beabsichtigt, bedarf der Zulassung der Landesbehörde, indem der Betriebssitz liegt
Die Zulassung ist nicht übertragbar und wird erteilt für:
Die Zulassung muss schriftlich bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz beantragt werden.
Bitte wenden Sie sich an die Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
Die Zuständigkeit obliegt der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
Eine Zulassung darf nur an eine natürliche oder juristische Person erteilt werden, die
Sofern erforderlich hat die zuständige Landesmedienanstalt weitere Auskunft und die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen.
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Rundfunkveranstaltung.
Sie können gegen ablehnende Entscheidungen Widerspruch einlegen.
Jede geplante Veränderung von Beteiligungsverhältnissen oder sonstigen Einflüssen ist bei der Medienanstalt RLP vor ihrem Vollzug schriftlich anzumelden.
12.03.2021