Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Unternehmen, die Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen möchten, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Abnahme von Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen.
Es sind Informationen zu den Veranstaltungsinhalten, zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weiter Unterlagen beizubringen.
keine
03.12.2021