- Beim Arztbesuch: elektronische Gesundheitskarte.
- Bei Zahnersatz: Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die zahnärztliche Behandlung besteht aus
Für Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten, die für die sogenannte Regelversorgung nach einem bestimmten Befund festgelegt sind.
Über Anträge auf Zahnersatz muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 3 Wochen (bei gutachterlicher Beteiligung bis zu 6 Wochen) ab Antragseingang entscheiden.
27.11.2020