Quereinstieg:
Es können Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden, die über einen Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach verfügen (z.B. Diplom einer Universität oder vergleichbaren Hochschule, Master, Magister im Hauptfach, 4-semes-triger Master an einer Fachhochschule), sofern die vorhandenen Ausbildungsplätze nicht vollständig mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden können, die eine Erste Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt abgelegt haben.
Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber in der Regel Studienleistungen im Umfang von 60 ECTS bzw. 40 SWS in einem sogenannten Zweitfach nachweisen können. Dieses Fach muss kein Bedarfsfach, aber ein Fach der jeweiligen Schulart sein.
Seiteneinstieg:
Es bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten, die fachliche Eignung für den Seiteneinstieg nachzuweisen:
Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (Diplom, Magister im Hauptfach, Master einer Universität oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss)
in der Regel zusätzlich in einem zweiten Lehramtsfach:
- Vordiplom oder
- Zwischenprüfung oder
- Bachelor oder
- vergleichbare Leistungen (Nachweis von ca. 40 Semesterwochenstunden oder 60 Leistungspunkten)
Für die Fächer Bildende Kunst und Musik ist für die Lehrämter an Realschulen plus und Gymnasien grundsätzlich kein zweites Fach nachzuweisen.
Erste Staatsprüfung für ein Lehramt, wovon eins der beiden Fächer ein Bedarfsfach sein muss
zusätzlich für ein Lehramt an allgemeinbildenden Schulen
- eine danach absolvierte mindestens zweijährige Berufstätigkeit im pädagogischen oder fachlichen Bereich oder
- eine mindestens zweijährige Kindererziehungszeit
Der Seiteneinstieg kann nur in einer Schulart erfolgen, für die die Erste Staatsprüfung berechtigt