Das Ergebnis der Europawahl wird folgendermaßen festgestellt:
- Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt ist, meldet es der Wahlvorsteher dem Kreis- oder Stadtwahlleiter. Ist eine kreisangehörige Gemeinde in mehrere Wahlbezirke eingeteilt, so meldet der Wahlvorsteher das Wahlergebnis seines Wahlbezirks der Gemeindebehörde, die die Wahlergebnisse aller Wahlbezirke der Gemeinde zusammenfasst und dem Kreiswahlleiter meldet.
- Der Kreiswahlleiter ermittelt nach den Schnellmeldungen das vorläufige Wahlergebnis im Kreis.
- Der Stadtwahlleiter ermittelt nach den Schnellmeldungen das vorläufige Wahlergebnis in der kreisfreien Stadt.
- Die Kreis- und Stadtwahlleiter teilen unter Einbeziehung der Ergebnisse der Briefwahl die vorläufigen Wahlergebnisse auf schnellstem Wege dem Landeswahlleiter mit.
- Der Landeswahlleiter meldet dem Bundeswahlleiter die eingehenden Kreis- und Stadtwahlergebnisse sofort und laufend weiter.
- Der Bundeswahlleiter ermittelt nach den Schnellmeldungen der Landeswahlleiter das vorläufige Wahlergebnis im Wahlgebiet.
- Nach Berichterstattung durch den Bundeswahlleiter ermittelt der Bundeswahlausschuss das Gesamtergebnis der Wahl. Er stellt fest, wie viele Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt abgegeben worden sind, wie viele Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen und welche Bewerber gewählt sind.