Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinerzeugnissen ist ein Begleitdokument erforderlich. Als Weinerzeugnisse werden Trauben, Traubenmost, Maische, Wein, Perlwein, Schaumwein, Likörwein, Brennwein angesehen.
Die Verwendung dieses Begleitdokuments ist Pflicht und legitimiert den Transport von Erzeugnissen des Weinsektors.
Das elektronische Weinbegleitdokument-verfahren (eWeinBV) ermöglicht es, die Verpflichtung zur Ausstellung eines Begleitdokuments für die Beförderung eines nicht abgefüllten Weinerzeugnisses elektronisch abzuwickeln.
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Es fallen Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
MWVLW