Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein stellt der Erzeuger einen Antrag auf Prüfung hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit. Die Typizität und die weinrechtliche Beschaffenheit wird amtlich bestätigt.
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Informationen über mögliche Gebühren sind Berechtigten (Winzern) vorbehalten.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 10. Dezember 2018 (MinBI. S. 2) zur Durchführung der Qualitätsprüfung für Wein, Perlwein, Likörwein und Schaumwein und das Verfahren der Herabstufungen.
04.12.2020