Sie müssen auf Ohren Pfropfenreben-, Topfreben- oder Kartonagerebenbestand nachweisen, dass keine Nemtoden in Ihren Vermehrungsflächen Viren übertragen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Mit dem erstmaligen Antrag ist gemäß Rebenpflanzgutverordnung eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass in der Vermehrungsfläche keine Nematoden, die Viren bei Reben übertragen können, nachgewiesen worden sind.
Sie müssen auf Ohren Pfropfenreben-, Topfreben- oder Kartonagerebenbestand nachweisen, dass keine Nemtoden in Ihren Vermehrungsflächen Viren übertragen.
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Es fallen Gebühren gemäß der Landesgebührenverordnung an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
MWVLW