Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Mit dem erstmaligen Antrag ist gemäß der Rebenpflanzgutverordnung eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorzulegen, aus der hervorgeht, dass in der Vermehrungsfläche keine Nematoden, die Viren bei Reben übertragen können, nachgewiesen worden sind.
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Es fallen Gebühren gemäß der Landesgebührenverordnung an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
04.12.2020