- Der Antrag auf Anerkennung der zur Prüfung befähigten Person im Bereich des Ex-Schutzes ist schriftlich, formlos zustellen.
- Soweit die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind, wird diese gegebenenfalls unter Auflagen ausgesprochen.
- Der Anerkennungsbescheid ergeht schriftlich.
Für die Anerkennung kann in Rheinland-Pfalz eine Arbeitsmappe bei der zuständigen Behörde (SGD Nord. SGD Süd, Zentralreferat Gewerbeaufsicht) angefordert werden, die für Antragsstellung Formblätter enthält und die darüberhinausgehenden erforderlichen Angaben beschreibt.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens erfolgt eine Inspektion vor Ort zur Überprüfung der Instandhaltungs- und Prüfvorgänge.