entfällt
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
In der Regel sind in den meisten (Neu-)Fahrzeugen schon ein oder mehrere Fahrassistenzsysteme eingebaut. Das können zum Beispiel sein:
Sie unterstützen und entlasten Sie als Fahrerin oder Fahrer in kritischen Verkehrssituationen und unterstützen Sie dabei, sicher zu fahren.
Wenn Sie wissen möchten, welche Fahrassistenzsysteme in Ihrem Auto verbaut sind, dann können Sie im Fahrzeugschein nachsehen. Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem bereits eingebauten Fahrerassistenzsystem kaufen, ist der Einbau des Fahrerassistenten im Normalfall bereits freigegeben worden. Wurde der Fahrerassistent erst nach Erstzulassung des Fahrzeugs eingebaut, dann sollten Sie sich die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil oder den Nachweis der Änderungsabnahme beim Kauf aushändigen lassen.
Sie können Ihr Auto aber auch selbst mit Fahrassistenzsystemen nachrüsten lassen. Mit dem nachträglichen Einbau des Assistenzsystems nehmen Sie eine technische Änderung an Ihrem Auto vor. Dadurch kann die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen.
Die Betriebserlaubnis erlischt zum Beispiel dann, wenn durch den Einbau
Sie sollten sich in jedem Fall vor dem Einbau
erkundigen, ob die allgemeine Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug weiterhin bestehen bleibt oder erlischt.
Um nach dem Einbau eines Fahrerassistenzsystems weiter am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass
Hierfür können Sie sich an diese technischen Prüfstellen wenden:
Die vorgenommenen Änderungen an Ihrem Fahrzeug melden Sie bitte Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, damit diese in Ihrem Fahrzeugschein vermerkt werden können.
Hinweis:
Wenn Sie Ihr Auto mit einem Fahrerassistenzsystem nachgerüstet haben, sollten Sie immer alle Unterlagen zum Einbau in Ihrem Fahrzeug mit sich führen. Sie müssen diese bei einer Verkehrskontrolle der Polizei vorlegen. Zu den Einbauunterlagen gehören:
entfällt
keine
keine
Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Änderungsabnahme erfragen Sie bitte direkt bei der zuständigen technischen Prüfstelle.
keine
keine
keine
keine
Über das Verfahren zur Meldung von technischen Änderungen an Ihrem Kraftfahrzeug informiert Ihre zuständige Kfz-Zulassungsstelle.
06.07.2020